Allgemeines
Jeder Begünstigte (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss für die Teilnahme an Fördermaßnahmen eine antragstellergebundene Registriernummer beantragen.
Dies ist notwendig, um jede/n Empfänger/in von EU-Fördergeldern identifizieren zu können und Missbrauch zu verhindern. Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg kommen mit der Vergabe der Registriernummern den EU-rechtlichen Vorgaben nach.
Wo Ihre Daten gespeichert sind und was mit ihnen passiert, können Sie unter dem Punkt Datenschutzerklärung (DSGVO) nachlesen.
Ihren nächsten Ansprechpartner im Bereich der Registriernummernvergabe finden Sie unter dem Punkt Kontakt .
Hinweise zum Registriernummernantragsverfahren finden Sie im Download-Bereich sowie unter dem Punkt FAQ .