Datenschutz
Datenschutzerklärung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt gemäß Art. 2 Absatz 1 „für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."
Der Betrieb einer Webseite führt in jedem Fall zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. An dieser Stelle informieren wir Sie entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 13 DSGVO.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO
Name und Kontaktdaten der/ des Verantwortlichen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover Telefon: (0511) 120 0
E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de
Kontaktdaten der/ des Datenschutzbeauftragten
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 2073
E-Mail: datenschutz@ml.niedersachsen.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die für niedersächsische, bremische und hamburgische Begünstigte mit dem „Registriernummernantrag“ einschließlich der zugehörigen Anlagen erhobenen Daten werden zur Vergabe einer Registriernummer für das Förderverfahren erhoben, geprüft und weiterverarbeitet.
Für eine Antragstellung ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine abschließende Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen und es erfolgt keine Vergabe einer Registriernummer, welche unabdingbar zur Förderantragstellung ist.
Es werden Stammdaten zum Begünstigten sowie Angaben zu weiteren am Förderverfahren beteiligten Akteuren, wie zum Beispiel Beteiligte, Bevollmächtigte und Betriebsleiter erhoben. Zu den Stammdaten gehören u. a. Name und Vorname oder Firmenbezeichnung, der Titel, die Generation, das Geburts-/ Gründungsdatum und Geburts-/ Gründungsort, das Geschlecht, die Rechtsform des Akteurs, Adressangaben, die Kontaktdaten sowie antragsspezifische und/ oder registriernummernspezifische Daten, wie den Betriebstypen. Zur weiteren Identifizierung werden darüber hinaus ab dem Jahr 2023 die Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern bereits vergeben) bzw. die Steuer-Identifikationsnummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Steuernummer der Antragsteller/innen erhoben. Des Weiteren werden Angaben zu den Mutter- und Tochterunternehmen der Antragsteller/innen sowie deren Steuer-Identifikationsnummern bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bzw. Steuernummern erhoben.
Weiterhin werden Daten erfasst, die über das Registriernummernverfahren neu hinzukommen oder geändert werden. Verwertersysteme dieser Daten sind bspw. die Programme ZEUS, GELA, ZILE 3, FFP, AFP, EU-Schulprogramm, die diesen über Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden.
Die Erhebung, Prüfung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Registriernummernantragsverfahren erfolgt auf Grundlage von:
- Artikel 101 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, die Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Artikel 151 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Leitlinie für Niedersachsen, Bremen und Hamburg für die Vergabe und Pflege von Registriernummern des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat EU-ZS.2, EU-Zahlstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg, in der jeweils aktuellen Fassung
- Art. 71 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 vom 2. Dezember 2021 (System zur Identifizierung der Begünstigten)
- Artikel 59 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 vom 2. Dezember 2021 (Schutz der finanziellen Interessen der Union)
- Artikel 44 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 (Zur Identifizierung der Begünstigten zu erhebende Informationen)
- Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 vom 2. Dezember 2021 (Begriffsbestimmung eines Landwirts)
- Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1042/2007 vom 21.08.2007 (Anwendung eines Systems, das jedem Antragsteller einen individuellen Code zuweist)
- Art. 98 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 vom 2. Dezember 2021 (Veröffentlichung von Informationen über Begünstigte)
- § 52 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV)
- Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
- Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen an folgende Empfänger/innen übermittelt:
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA)
- Fernerkundungsunternehmen
- Bundeskasse Trier bzw. Landeshauptkasse Niedersachsen
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- Ämter für regionale Landesentwicklung in Niedersachsen
- Untere Naturschutzbehörden
- Deichbehörden
- Vermessungsverwaltung
- Zollverwaltung
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Zahlstellen anderer Bundesländer, soweit ein Austausch der Daten für die verwaltungsmäßige Umsetzung erforderlich ist
- Zentrale InVeKoS Datenbank (ZID)
- Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier)
- Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit)
- Veterinärämter
- Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Landesrechnungshof
- Ämter für Statistik
- Sozialversicherungen
- Landesamt für Steuern und dessen nachgeordnete Bereiche
- Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
- Johann Heinrich von Thünen-Institut
- Weitere Institutionen, soweit im Rahmen des Förderverfahrens eine Verpflichtung besteht, hierbei insbesondere:
- Bescheinigende Stelle im Niedersächsischen Finanzministerium
- Europäische Kommission
- Europäischer Rechnungshof
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden unbeschadet besonderer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, etwa eines auf Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erlassenen Durchführungsrechtsakts der Europäischen Kommission und der Vorgaben nach Artikel 86 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, nach Ablauf des zehnten Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die genannten Daten erhoben wurden, gelöscht. Daten, für die aufgrund der im Einzelfall festgelegten Zweckbindungen eine längere Aufbewahrung erforderlich ist, werden maximal bis zum Ende der längsten Zweckbindungsfrist gespeichert.
Rechte der Begünstigten
Begünstigte haben gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hinsichtlich der Datenverarbeitung folgende Rechte:
Auskunft:
Begünstigte haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob von ihnen betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dieses der Fall, so haben Begünstigte ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 im einzelnen aufgeführten Informationen.
Berichtigung:
Begünstigte haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679).
Löschung:
Begünstigte haben das Recht, zu verlangen, dass ihre betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679 im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.
Einschränkung der Verarbeitung:
Begünstigte haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679 aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn der/ die Antragsteller/in Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung, ob dem Widerspruch stattgegeben werden kann.
Datenübertragbarkeit:
Begünstigte haben gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2016/679 das Recht, die aufgrund ihrer Einwilligung freiwillig zur Verfügung gestellten und elektronisch verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sodass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.
Widerspruch:
Begünstigte haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit im Rahmen der Voraussetzungen des Artikels 21 der Verordnung (EU) 2016/679 gegen die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
Beschwerde:
Begünstigte haben das Recht, eine datenschutzrechtliche Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: (0511) 120 4500, EMail: poststelle@lfd.niedersachsen.de einzulegen.